Telefon: 0 68 21 / 972 80-0
  Fax: 0 68 21 / 972 80-50
  
  
 
 
  PFLEGEHEIM SPIESEN
  Neunkircherstraße 92
  66583 Spiesen-Elversberg
 
 
 
 
  Infos / Anmeldung
  Damit der Umzug in unsere Einrichtung so reibungslos wie möglich verläuft: Auf dieser Seite erhalten künftige Bewohner und ihre 
  Angehörigen wichtige Informationen und wertvolle Hinweise, die den Aufnahmeprozess für beide Seiten erleichtern.
  Anmeldung
  Sie können sich vorstellen, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen sich bei uns wohlfühlt? Dann vereinbaren Sie gerne ein 
  Beratungsgespräch mit uns. Wir informieren Sie umfassend und leiten die ersten Schritte der Anmeldung in die Wege.
  Gerne besuchen wir Sie und Ihren Angehörigen zu Hause, im Krankenhaus, oder in einer Rehaklinik zu einem persönlichen Gespräch, 
  zwecks Kennenlernen und Datenaufnahme.
  Wir freuen uns auf Sie: Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter
  06821-972800 oder direkt über unser Kontaktformular.
  Pflegegrad
  Ab 01.01.2017 wurden die Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen treten im Rahmen 
  des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen 
  zusichern wie körperlich Pflegebedurftigen
  Was sind Pflegegrade?
  Im Zuge der Pflegereform 2016/2017 wurden die gesetzlich definierten Pflegestufen 1, 2 und 3 in die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 
  umgewandelt. Diese Überleitung ist in § 140 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) verankert.
   Seit 2017 werden Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzkranke, längerfristig psychisch 
  Erkrankte oder geistig Behinderte je nach ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit in fünf Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingestuft und 
  enthalten entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die drei Pflegestufen sowie die Anerkennung von eingeschränkter 
  Alltagskompetenz z. B. von Demenzkranken („Pflegestufe 0“) werden durch die Pflegegrade ersetzt.
  Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017 – Das neue Prüfverfahren
  Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 
  100 Punkte).
  Einzige Ausnahme: Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die bisherigen Härtefälle mit Pflegestufe 3, die einen 
  „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, können Pflegegrad 
  5 erhalten, auch wenn sie die dafür notwendige Mindestzahl von 90 Punkten bei der Begutachtung nicht erreicht haben.hr kleiner 
  Begleiter ist in unserer Einrichtung gerne willkommen!
 
 
  Worauf sollten Sie achten
  Worauf kommt es an, wenn es um das optimale Lebensumfeld im Alter 
  geht? Als zuverlässiger Partner für Betreuung und Pflege beschäftigen 
  wir uns täglich mit dieser Frage. Hier finden Sie die Kriterien, die uns 
  wichtig erscheinen.
  Günstig gelegen und freundlich gestaltet?  
  Angefangen bei der Lage der Einrichtung: In welchem Umfeld liegt das 
  Haus? Was bietet die Umgebung? Ist das Haus gut erreichbar? Und 
  welchen Eindruck macht die Anlage?
  Kompetent und verantwortungsbewusst? 
  Hier geht es um die Professionalität von Betreuung und Pflege: Wie 
  kompetent sind die Mitarbeiter? Gibt es mehr als 50 Prozent Fachkräfte 
  mit mindestens dreijähriger Ausbildung? Und wie sieht es mit Leistungen aus, die über das absolut Notwendige hinausgehen?  
  Aktiv und menschlich?  
  Besonders wichtig ist die Gestaltung von Alltag und Freizeit: Werden die Aktivitäten den Möglichkeiten und Vorlieben älterer Menschen 
  gerecht? Wie abwechslungsreich ist das Programm?  
  Individuell und persönlich?  
  Achten Sie darauf, ob die Bewohner als Persönlichkeiten mit individuellen Bedürfnissen wahrgenommen werden: Dürfen persönliche 
  Dinge wie Möbel oder Bilder mitgebracht werden? Gibt es eine eigene Mahlzeitenversorgung im Haus? Und vor allem: Ist insgesamt ein 
  herzlicher, persönlicher Geist im Haus erkennbar.